Transparenz

Transparenz ist für uns sehr wichtig und genießt hohe Priorität.

Daher veröffentlichen wir hier Schritt für Schritt zunehmend mehr entsprechende Angaben gemäß den Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft bis diese vollständig sind.

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.

Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

Aktuell handelt es sicher hier aber noch nicht um die vollständigen Informationen, sondern um eine Seite im Aufbau. Daher erfüllen wir auch noch nicht die Kriterien und verwenden daher auch noch nicht das Logo der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:
    1. Name der Organisation:
      One Europe e. V.

      Name und Sitz des amtlichen Registers: Vereinsregister Nürnberg

      Vereinsregisternummer: VR 202318
    2. Sitz: Nürnberg
    3. Anschrift:
      One Europe e. V.
      c/o Amt für Internationale Beziehungen
      Hans-Sachs-Platz 2
      90403 Nürnberg
       
      Ansprechpartner Transparenz (ITZ):
      Andrej Novak
      One Europe e. V.
      c/o Amt für Internationale Beziehungen
      Hans-Sachs-Platz 2
      90403 Nürnberg
      Email info@europeone.org
    4. Gründungsjahr: 2018
  2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien):
    1. Unsere aktuelle Satzung
    2. Die Organisation soll beschreiben, welche Ziele sie verfolgt und was sie wie tut. In aller Regel verfügen die Organisationen bereits über entsprechende Seiten in ihrer Selbstdarstellung, ein Link zu dieser/n Seite/n ist dann ausreichend.
      Unser Leitbild: https://www.europeone.org/leitbild/

  3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft:
    1. Angaben über den jüngsten Freistellungsbescheid des Finanzamts:
      Finanzamt Nürnberg-Zentral, Steuernummer (241/110/11326), Art (Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) und Datum der letzten Erteilung (16.02.2021), jüngster Veranlagungszeitraum für den der Bescheid ergangen ist (2018 & 2019) .
    2. O: Angabe der Basis der Erteilung (steuerbegünstigten Zwecke nach 51 ff.
      AO, für völkerverbindende Tätigkeit, Förderung der Kunst und Kultur, Förderung der Religion, Förderung des Umweltschutzes, Förderung des Tierschutzes, Förderung der Fürsorge für politische Gefangene und ehemalige politische Gefangene, Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für die Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste).
    3. O: Direkter Link zum o.g. Freistellungsbescheid als Scan.
  4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger: 
    1. Dipl.-Pol. Andrej Ferdinand Novak, Vorsitzender
      Natalie Keller, stellv. Vorsitzende
      Enzo Kublin, stellv. Vorsitzender 
    2. Kassenprüfer:
      Roger Sitter
      Ihor Zakharchenko
    3. Geschäftsführer müssen mit Vorname, Name und Position benannt werden:
      Andrej Ferdinand Novak, Geschäftsführer
      Daneben nehmen auch der Vorstand und etwaige Projektleiter zeitweise Geschäftsführungsaufgaben wahr.
  5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist):
    1. Die Organisation soll umfassend darstellen, was sie in der Vergangenheit sowohl im Rahmen der Erfüllung ihrer Mission als auch außerhalb dieses Rahmens unternommen hat. Tätigkeiten, die nicht primär dem gemeinnützigen Zweck dienen bzw. wirtschaftliche Betätigungen sind als solche zu kennzeichnen.
    2. O: Der in einem Prüfbericht (z.B. eines Wirtschaftsprüfers) enthaltene Lagebericht oder der gegenüber dem Finanzamt abgegebene Tätigkeitsbericht kann wiedergegeben
      werden. H: Der Umfang dieses Berichts wird nicht vorgegeben, jedoch sollte er verständlich und logisch strukturiert sein und dem Außenstehenden einen Eindruck von den wesentlichen Tätigkeiten der Organisation geben.
      Tätigkeitsbericht 2019
      Tätigkeitsbericht 2018

    3. O: Zwischenberichte (sofern vorhanden) etwa in Form von Halbjahres-/Quartalsberichten oder Meldungen an Mitglieder können zusätzlich angegeben werden.
      Newsletter vom Januar 2021

  6. Personalstruktur:
    Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern
    1. Die Organisation soll die Gesamtheit der Personen darstellen, die an der Umsetzung der Tätigkeiten der Organisation beteiligt war. Hierzu zählen insbesondere Angestellte, aber auch
      Ehrenamtliche, Zivildienstleistende und Honorarkräfte.

      A: Die Angabe bei Angestellten muss entweder nach Zahl und Art erfolgen (2 Teilzeitangestellte, 1 Honorarkraft in Teilzeit)

      O: Die Zahl der jeweiligen Niveaus der Mitarbeiter (0,5 Geschäftsführer, 0,5 Projektleiter, 2 Projektkoordinatoren, 0 Buchhaltung)

    2. Der Zeitraum, für den die Angaben gemacht werden, muss benannt werden und darf nicht vor dem Zeitraum des Tätigkeitsberichts liegen: Zeitraum Januar 2021
    3.  A: Bei Ehrenamtlichen kann entweder die Zahl der durchschnittlich im Zeitraum aktiven Personen oder die geschätzte Anzahl von Arbeitsstunden an geleisteter Tätigkeit angegeben werden:
      7 aktive Ehrenamtliche
  7. Mittelherkunft:
    Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/ Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung
    1. O: Diese beiden Punkte können zu einem Punkt zusammengefasst werden, vorzugsweise unter
      Beibehaltung der Nummerierung aus der SVE (also wie in diesem Leitfaden).
    2. Die Organisation muss Auskunft geben über die Details und Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum des Tätigkeitsberichtes. Die Summen von Einnahmen und Ausgaben
      einschließlich Gewinn/Verlust müssen identisch sein. Die Darstellung muss für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. O: Sofern ein Bericht eines internen oder externen Prüfers vorliegt, sollte dieser nach Möglichkeit für die Darstellung verwendet werden; er kann auf die relevanten Teile gekürzt werden.

      O: Das Testat eines internen oder externen Prüfers
      kann angegeben werden:
      Kassenprüfungsbericht 2019
      Kassenprüfungsbericht 2018


      O: Die Informationen können über einen entsprechenden Link extern bereit gestellt werden, z.B. über den Bundesanzeiger. In diesem Fall müssen alle geforderten Informationen (insbesondere auch die Gewinn- und Verlustrechnung) dort einfach auffindbar und für den Nutzer kosten- und passwortfrei verfügbar sein. Wenn die Daten über eine Suchmaske abgerufen werden müssen, ist diese entweder direkt über den Link, oder über eine entsprechende Anweisung beim Link (z.B.: „in das Suchfeld XYZ gGmbH eingeben“)
      zu erleichtern.
    3. Einnahmen und Ausgaben sind sinnvoll zu gliedern. Organisationen mit einem Jahresumsatz
      von mehr als € 1 Million sollten sich an den Vorgaben des HGB orientieren. Die Gliederung
      sollte mindestens unterteilen (jeweils sofern vorhanden) in:

      i. Mitgliedsbeiträge/Spenden: 473,50 €
      ii. Staatliche Zuwendungen:
      Auswärtiges Amt: 6.584 €
      Land Bayern: 7.650 €
      Stadt Nürnberg: 1.000 €
      iii. Erträge aus Leistungen
      iv. Sonstige Einnahmen:
      Stiftung EVZ: 1.684 €
      Jüdische Gemeinde Düsseldorf: 1.400 €
      v. Personalkosten
      vi. Büro- und sonstige Verwaltungskosten
      vii. Projektkosten
      viii. Sonstige Aufwendungen
      ix. Rechnungsabgrenzungsposten/Rückstellungen/Rücklagenbildung
      x. Jahresergebnis
      Sofern Projektkosten > 50% der Gesamtausgaben sind, sind sie mindestens weiter zu unterteilen
      in Personalkosten sowie Büro- und sonstige Verwaltungskosten. O: Ein Vergleich mit vorherigen
      Perioden kann angegeben werden. H: Bei o.g. Positionen, die mehr als 25% der Einnahmen
      ausmachen sollte geprüft werden, ob diese sinnvoll in Unterpositionen aufgeteilt werden
      kann [z.B. wenn Mitgliedsbeiträge/Spenden = 54% sind, dann Teilung in Mitgliedsbeiträge
      von Privatpersonen (= 18%), von Firmen (=7%), Spenden von Privatpersonen (= 13%), von Firmen
      (=16%)]. H: Nähere Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Einnahmen oder Ausgaben,
      insbesondere zu Sondereffekten, können gemacht werden.
    4. Die Bilanz bzw. Vermögensübersicht sollte dargestellt werden.
  8. Mittelverwendung:
    Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz
  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
    z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation
    1. Organisationen, an denen eine Beteiligung von 5% oder mehr ihres Kapitals besteht (Tochtergesellschaften), sind mit vollständigem Namen sowie mit der Höhe der Beteiligung in % (O: sowie in €) anzugeben:
      Derzeit keine
    2. O: Die Namen der in dieser Sektion anzugebenden Organisationen können mit entsprechenden Weblinks versehen werden. O: Weitere für die Arbeit der Organisation wichtige Verbindungen (z.B. Mitgliedschaften in Dachorganisationen, Arbeitsgemeinschaften oder strategischen Bündnissen, Bündelung von Organisationen in einer Bürogemeinschaft, Kooperationen/ideelle Verbindung mit anderen Organisationen) können angegeben werden:
      Derzeit keine
  10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:
    Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung
    derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.“
    Sofern dieser Punkt als Titel abgekürzt wiedergegeben werden soll, bitte die Formulierung
    „Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten
    Jahreseinnahmen ausmachen.“
    1. Als Zuwendungen sind jegliche finanzielle oder geldwerte Transfers von natürlichen oder juristischen
      Personen zu betrachten. Hierzu gehören auch Zuwendungen von staatlicher Seite
      (z.B. Projektmittel oder Fördergelder einer Kita) und Entgelte, welche die Organisation für Leistungen
      empfängt (z.B. Honorare für Beratungsleistungen oder Pflegesätze) ebenso wie Sachleistungen
      oder ein Erstattungsverzicht. Es sind diejenigen Zuwender zu berücksichtigen, deren
      Zuwendung im Berichtszeitraum der Ein-/Ausgaben liegt und deren summierten Zuwendungen
      10% der Einnahmen dieses Zeitraums überstiegen.
    2. Bei juristischen Personen, welche die 10%-Grenze überschreiten, ist der vollständige Name (und sofern nicht eindeutig, der Sitz) anzugeben. O: Die Höhe und der Grund der Zuwendung von juristischen Personen in % oder in € können angegeben werden.
    3. A: Bei natürlichen Personen ist der Vor- und Nachname anzugeben und / oder (sofern diese einer Veröffentlichung des Namens nicht zugestimmt haben) die Höhe der Zuwendung in € oder in % des Einkommens der Organisation; bei mehreren Zuwendungen können diese sinnvoll in Bandbreiten von maximal 10% gruppiert werden (z.B. zwei Spender zwischen 10 und 20%, ein Spender 56%). O: Die Art der Zuwendung (z.B. testamentarisch, Mitgliedsbeitrag, (Zu- ) Stiftung) kann angegeben werden.
    4. O: Sofern die zu benennenden Personen und Beträge bzw. %-Sätze im Jahresbericht der Organisation aufgeführt sind, kann mit einem Link und Angabe der Seite auf diesen Bericht verwiesen werden.